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   BGH, 25.02.1965 - Ia ZB 217/63   

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BGH, 25.02.1965 - Ia ZB 217/63 (https://dejure.org/1965,3890)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1965 - Ia ZB 217/63 (https://dejure.org/1965,3890)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1965 - Ia ZB 217/63 (https://dejure.org/1965,3890)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Offenkundige Vorbenutzung eines Gebrauchsmusters - Gebrauchsmuster für einen hohen Absatz für Damenschuhe - Gebrauchsmuster für einen Pfennigabsatz - Anfertigung und Benutzung eines Absatzes vor Einreichung der Gebrauchsmusteranmeldung - Maßstäbe für eine Entscheidung ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 25.02.1965 - Ia ZB 217/63
    Trotz des Versuches des Antragsgegners, unter Bezugnahme auf S. 16/17 der Entscheidung des früheren Ersten Zivilsenats vom 21. Dezember 1962 - I ZB 27/62 - (BGHZ 39, 333, 337 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62]/338) ein "Fehlen der Gründe" im Sinne des § 41 p Abs. 3 Nr. 5 PatG darzutun, richtet sich die Rechtsbeschwerde in Wirklichkeit ausschließlich gegen tatrichterliche Feststellungen des Bundespatentgerichts mit der Begründung, daß für die Beweiswürdigung wesentliche Teile der Aussage des Zeugen Walter R. unerörtert und unberücksichtigt geblieben seien.

    Die umfangreichen Ausführungen der Rechtsbeschwerde enthalten jedoch keine neuen Gesichtspunkte, die es rechtfertigen könnten, von den in der Entscheidung BGHZ 39, 333 ff [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] dargelegten und vom beschließenden Senat bereits wiederholt angewendeten Rechtsgrundsätzen abzugehen.

    Ein Mangel im Sinne von § 551 Nr. 7 ZPO und damit auch im Sinne von § 41 p Abs. 3 Nr. 5 PatG liegt jedoch nicht vor, wenn die Gründe zu den einzelnen Ansprüchen und Angriffs- und Verteidigungsmitteln nur sachlich unvollständig, unzureichend, unrichtig oder sonst rechtsfehlerhaft sind (BGHZ 39, 333, 338) [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62].

    Die Rechtsbeschwerde geht deshalb auch fehl, wenn sie unter Bezugnahme auf S. 16 des Beschlusses I ZB 27/62 (BGHZ 39, 333, 338) [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] ausführt, ein Mangel im Sinne des § 551 Nr. 7 ZPO liege bereits dann vor, wenn aus den Grün den nicht entnommen werden könne, "warum einem bestimmten Vorbringen Berücksichtigung versagt worden sei" (Rechtsbeschwerdebegründung S. 4 und 8/9).

    Als "bestimmtes Vorbringen" im Sinne der Entscheidung BGHZ 39, 333, 338 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] kann, wie der Zusammenhang der Gründe a.a.O. S. 337/338 deutlich erkennen läßt, nicht etwa jede Tatsachenbehauptung angesehen werden, die für die Beweiswürdigung irgendwie von Bedeutung sein kann.

    Hierzu kann im Einzelnen auf die Ausführungen in BGHZ 39, 333, 343 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62]/345 unter d verwiesen worden.

  • BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 204/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.02.1965 - Ia ZB 217/63
    An einer Begründung kann es im Sinne des § 41 p Abs. 3 Nr. 5 PatG auch dann "fehlen", wenn ein Fall offenkundiger Vorbenutzung, der für sich allein neuheitsschädlich ist, übergangen Worden ist (BGH, Beschluß vom 28. November 1963 - Ia ZB 204/63).
  • BGH, 28.11.1963 - Ia ZB 202/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.02.1965 - Ia ZB 217/63
    Wie der beschließende Senat bereits in der Entscheidung vom 28. November 1963 (Ia ZB 202/63, GRUR 1964, 201, 202) unter Bezugnahme auf das Prozeßrechtliche Schrifttum und die Rechtsprechung dargelegt hat, sind unter einem selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmittel nach der Zivilprozeßordnung nur solche Mittel zu verstehen, die dem Prozeßangriff oder der Prozeßverteidigung dienen, sofern sie einen Tatbestand umfassen, der für sich allein rechtsbegründend, - vernichtend, -hindernd und -erhaltend ist.
  • BGH, 21.04.1964 - Ia ZB 223/63

    Rechtsmittel

    Möge auch zu anderen Verfahrens Ordnungen der Standpunkt vertreten werden, daß eine besondere Begründung für die Nichtzulassung eines Rechtsmittels nicht gegeben zu werden brauche, so liege das doch hier in Anbetracht der in einer anderen Rechtsbeschwerdebegründung (Ia ZB 217/63 Nicolae gegen Lange) dargestellten Besonderheiten des Verfahrens des Bundespatentgerichts anders.
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